Diese Festordnung dient der förderlichen, ordentlichen, reibungslosen, störungsfreien, sozial- und umweltverträglichen Durchführung des Altstadtfestes Görlitz.
Das Altstadtfest Görlitz findet am letzten Augustwochenende statt. Die Festzeiten sind am Freitag von 17:00 bis 24:00 Uhr, am Samstag von 11:00 bis 24:00 Uhr und am Sonntag von 11:00 bis 22:00 Uhr. Das Festgebiet beinhaltet die Annengasse, Am Museum, Apothekergasse, Bäckerstraße, Breitestraße, Brüderstraße, Bei der Peterskirche, Fischmarkt, Fischmarktstraße, Fleischerstraße, Gottfried-Kiesow-Platz, Hainwald, Handwerk, Hotherstraße, Jüdenstraße, Karpfengrund, Kirchgasse, Klosterplatz, Klosterstraße, Kränzelstraße, Krebsgasse, Krischelstraße, Marienplatz, Neißstraße, Nikolaistraße, Nonnenstraße, Obermarkt, Peterstraße, Plattnerstraße, Rosenstraße, Schwarze Straße, Steinstraße, Uferstraße, Untermarkt, Waidhausplatz und Weberstraße.
Das Mitführen von Glasflaschen, Dosen, Pyrotechnik und Waffen auf dem Festgelände ist untersagt. Das Tragen verfassungsfeindlicher Kleidung und Symbole ist untersagt.
Es gilt das Jugendschutzgesetz in der aktuellen Fassung.
Den Anordnungen der Festleitung, des Sicherheitspersonals und der Behörden ist Folge zu leisten.
Hunde müssen im Innen- und Altstadtbereich an der Leine geführt werden und zusätzlich einen Maulkorb tragen.
Es ist untersagt, auf öffentlichen Flächen seine Notdurft zu verrichten.
Das Ausüben von Straßenmusik/-kunst ist während der Dauer des Altstadtfestes Görlitz auf dem Festgebiet (siehe §2) nicht gestattet.
Während der Veranstaltung werden Bild- und Tonaufnahmen gefertigt. Die Bildaufnahmen werden einzelne oder Gruppen von Teilnehmenden zeigen, die nicht im Mittelpunkt des Bildes stehen. Die Aufnahmen werden zur Information der Öffentlichkeit publiziert. Jede teilnehmende Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die ihre Person betreffen, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist der vor Ort, Bild- oder Tonaufnahmen fertigenden Person mitzuteilen.